Sicherheit beim Velofahren
Egal ob wir mit dem Velo zur Arbeit oder Schule fahren oder einfach nur zum Spass herumfahren, die Sicherheit sollte an erster Stelle stehen. Wir geben dir ein paar Tipps, wie du dich selbst sicher ausrüstest und was für dein Velo gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Velo ist in der Schweiz beliebt: Fast drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer sind damit regelmässig unterwegs. Die einen nutzen es, um von A nach B zu kommen, die anderen, um sich sportlich zu betätigen. Im Jahr 2017 gab es leider aber auch mehr als 4'000 Velounfälle.
Die wichtigsten Verhaltensregeln für Velofahrer
- Gib Handzeichen und schaue nach hinten, bevor du ausweichst, abbiegst oder überholst.
- Fahre im Strassenverkehr nicht nebeneinander.
- Genug Abstand halten, dann bleibt ausreichend Zeit zu reagieren, wenn vor dir überraschend gebremst wird.
- Bedenke den toten Winkel von PWs und LWs.
- Beachte die Vortrittsregeln und beharre nicht auf deinem Recht.
- Vermeide durch vorausschauendes Fahren Notbremsungen, vor allem bei feuchter Fahrbahn.
Diese und viele andere nützliche Informationen und Sicherheitstipps findest du auf www.bfu.ch.
Nur ein richtig angepasster Velohelm schützt
- Die Bänder beidseitig satt anpassen. Ein Finger Platz zwischen Kinn und Band.
- Die Vorderkante sollte sich zwei Finger breit über der Nasenwurzel befinden.
Gesetzliche Vorschriften für dein Fahrrad
- Beleuchtungssystem mit ruhenden Lichtern (nicht blinkend), vorne weiss und hinten rot, fest angebracht oder abnehmbar, nachts bei guter Witterung auf 100 m Distanz sichtbar. Zusätzliche, auch blinkende Lichtquellen darfst du am Fahrrad montieren oder auf dir tragen, z. B. am Arm.
- Rückstrahler (oder lichtreflektierende Folien), vorne weiss und hinten rot, fest angebracht, Leuchtfläche min. 10 cm² , ebenfalls Sichtbarkeit auf 100 m.
- Luftreifen oder andere etwa gleich elastische Reifen, Gewebe nicht sichtbar.
- Bremsen für Vorder- und Hinterrad.
- Gelbe Rückstrahler vorne und hinten an den Pedalen, Leuchtfläche mindestens 5 cm² (ausgenommen Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen).
- Schliesskabel, Schloss oder eine andere Diebstahlsicherung gehören nicht zu den gesetzlichen Vorschriften.
- Eine gut hörbare Glocke ist seit 2017 nicht mehr obligatorisch, empfiehlt sich aber dennoch.
Tipps
- Kaufe einen Helm mit der Bezeichnung EN 1078.
- Bevorzuge lichtreflektierendes Material.
- Probiere den Helm an.
- Ersetze den Helm, wenn er einen Schlag erlitten hat.